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Titel: Unentgeltliche Grundstücksübertragungen durch die öffentliche Hand
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 18.08.2006
Aktenzeichen: S 4505 - 1001 - St 235
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Grunderwerbsteuer
Dokumentennummer: 07000795 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 16

Unentgeltliche Grundstücksübertragungen durch die öffentliche Hand

-Verfügung der OFD Rheinland vom 18.8.2006 - S 4505 - 1001 - St 235 -

Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 29.3.2006 - II/R 68/04 (DB 2006 S. 1712) und vom 17.5.2006 - II R 46/04 die Verwaltungsauffassung im Grundsatz bestätigt, dass § 3 Nr. 2 GrEStG grundsätzlich keine Anwendung finden kann, wenn die unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger der öffentlichen Verwaltung erfolgt, da es an einer Freigebigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG fehlt (s. auch BFH-Urteil vom 1.12.2004 - II R 46/02, BStBl. II 2005 S. 311 = DB 2005 S. 1042; vom 29.3.2006 - II R…

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