Titel: | Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme (z.B. Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke) |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberfinanzdirektion Karlsruhe |
Datum: | 29.02.2008 |
Aktenzeichen: | USt-Kartei S 7104 – Karte 2 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 08000752 ebenso Heft 11/2008, S. 263 |
Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme (z.B. Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke)
. . . - Verfügung der OFD Karlsruhe vom 29.2.2008 - USt-Kartei S 7104 - Karte 2 -1 1. Unternehmereigenschaft 1.1 Allgemeine Grundsätze (§ 2 Abs. 1 UStG) Wird der erzeugte Strom beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme (z.B. Fotovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk) ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder wird die erzeugte Wärme regelmäßig weitergeliefe. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.