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Titel: Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2019
Aktenzeichen: V R 23/19 (V R 62/17)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005776 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 91

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

- BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19 (V R 62/17) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig.
  2. Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen.

Zusammengefasster Sachverhalt

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 2013 bis 2015 leitender Angestellter der S-AG und…

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