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Titel: Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 16.05.2019
Aktenzeichen: 6 U 3/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 19005393 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 280

Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen

- OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2019 - 6 U 3/19 -*

Leitsatz des Gerichts:

In der Verwendung eines falschen Namens durch einen angestellten oder beauftragten Werber liegt eine relevante Irreführung des Verbrauchers.

Aus den Gründen:

I. Die Parteien streiten im Eilverfahren um die Zulässigkeit der Kundenwerbung unter Verwendung von Pseudonymen. Beide Parteien sind Wettbewerber im Bereich der Belieferung von Privatkunden mit Energie. Eine Kundin der Antragstellerin erhielt am 14.08.2018 einen Telefonanruf von einem im Auftrag der Antragstellerin handelnden Werber, der statt…

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