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Titel: Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Artenschutzvorgaben
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 14.01.2019
Aktenzeichen: 1 B 11314/19.OVG und 1 B 11215/19.OVG vom 28.01.2019
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Umweltschutzrecht
Dokumentennummer: 19005019

Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Artenschutzvorgaben

OVG Koblenz, Beschlüsse vom 14.01.2019 - 1 B 11314/19.OVG und vom 28.01.2019 - 1 B 11215/19.OVG

Leitsatz der Redaktion:

Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist mit den Vorgaben des Artenschutzes in Bezug auf den Wespenbussard vereinbar, da es sich hierbei nicht um eine windkraft-sensible Art handelt.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des OVG Koblenz. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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