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Titel: Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Zweitwohnungssteuer nach der indexierten Jahresrohmiete
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 08.10.2018
Aktenzeichen: 2 B 31/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005269 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 190

Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Zweitwohnungssteuer nach der indexierten Jahresrohmiete

- Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 08.10.2018 - 2 B 31/18 -

Leitsatz der Redaktion:

Es ist im Lichte des BVerfG-Urteils vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14 u.a.) geboten, über die Geeignetheit der indexierten Jahresrohmiete als Steuermaßstab in Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu entscheiden.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des am 23.08.2018 eingelegten Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid für die Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 und 2017 ist zulässig und begründet. Aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und…

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