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Titel: Verpachtung eines Badesees mit Freibad an eine kommunale Eigengesellschaft
Behörde / Gericht: Sächsisches Finanzgericht (in Leipzig)
Datum: 10.01.2017
Aktenzeichen: 3 K 1652/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 17004349 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2017, Seite 275

Verpachtung eines Badesees mit Freibad an eine kommunale Eigengesellschaft

- Sächsisches FG, Urteil vom 10.01.2017 - 3 K 1652/15 -

Revision eingelegt; BFH, Az. I R 9/17.

Leitsatz der Redaktion:

Es entspricht dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4 KStG, dass bei der Verpachtung defizitärer Einrichtungen (hier: Badesee mit Freibad) eine Verknüpfung von zu leistendem Pachtentgelt und erhaltenem Zuschuss zum Verlustausgleich keinen Einfluss auf die Qualifikation als Verpachtungs-BgA hat (entgegen R 4.3 KStR 2015).

Zusammenfassung:

Die Beteiligten streiten, ob im Streitjahr 2010 die Verpachtung eines Badesees mit Freibad durch die Klägerin, einer Gemeinde,…

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