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Titel: Verstoß gegen Gleichheitssatz bei Erhebung von Zweitwohnungsteuer
Behörde / Gericht: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 18.07.2019
Aktenzeichen: 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13
Gesetz: GG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 19005407

Verstoß gegen Gleichheitssatz bei Erhebung von Zweitwohnungsteuer

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13

Leitsatz der Redaktion:

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuern auf der Grundlage der Einheitsbewertung von Grundstücken basierend auf den Wertverhältnissen von 1964 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG. Eine Hochrechnung mit dem Verbraucherpreisindex ist nicht geeignet, die damit verbundenen Wertverzerrungen auszugleichen. Darüber hinaus verstößt die Art der Staffelung des Steuertarifs in einer der Gemeinden gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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