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Titel: Vertragsangebot mit alleiniger Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug ist unrechtmäßig
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.04.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 56/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005257 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 179

Vertragsangebot mit alleiniger Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug ist unrechtmäßig

- BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 56/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

Auf die Klage eines…

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