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Titel: Vorzeitige Besitzeinweisung zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 28.05.2008
Aktenzeichen: 4 U 11/08
Gesetz: EnWG, EnteigG Niedersachsen
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfassungsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001430

Vorzeitige Besitzeinweisung zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes

OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 –4 U 11/08

Leitsätze des Gerichts:

  1. Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung.
  2. Die Inanspruchnahme eines im Privateigentum stehenden Grundstücks ist zur Sicherstellung einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Energieversorgung grundsätzlich gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn die enteignende Maßnahme zum Zwecke der Energieversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes infolge eines durch eine Betriebserweiterung erhöhten Energiebedarfs angeordnet wird und einem solchen Unternehmen durch Gesetz die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen ist.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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