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Titel: WEA in Klosternähe zulässig
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 08.04.2021
Aktenzeichen: 1 B 10081/21.OVG
Gesetz: ImSchG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umweltschutzrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 21006220

WEA in Klosternähe zulässig

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.04.2021 – 1 B 10081/21.OVG

Leitsatz der Redaktion:

  1. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist wie das Recht auf Eigentum nur geschützt, wenn die Beeinträchtigung durch eine Windenergieanlage zu einer schweren und unzumutbaren Beeinträchtigung führe.
  2. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Grundsatzwertung, wonach Widersprüche und Klagen Dritter gegen die Genehmigung von großen Windenergieanlagen im Interesse einer Beschleunigung von Investitionen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Weiter spricht ein gewichtiges öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien dafür, von einer erteilten Genehmigung zwischenzeitlich bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren Gebrauch machen zu können.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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