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Titel: Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nur bei tatsächlich angefallenen Aufwendungen
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 30.06.2015
Aktenzeichen: 6 A 11016/14.OVG
Gesetz: GAG RP
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 16003863 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 189

Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nur bei tatsächlich angefallenen Aufwendungen

- OVG Koblenz, Urteil vom 30.06.2015 - 6 A 11016/14.OVG -

Leitsatz der Redaktion:

Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen kann eine Beitragspflicht gemäß § 10a Abs. 4 Satz 1 KAG RP am 31.12. des jeweiligen Jahres nur entstehen, wenn in diesem Jahr tatsächlich Aufwendungen für den Straßenausbau angefallen sind. Ein bloßer Verweis auf geplante Ausbauaufwendungen in einer späteren Phase des Fünfjahreszeitraums rechtfertigt keine Erhebung von Beiträgen.

Die Klägerin hat sich auf dem Rechtsweg gegen ihre Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für die…

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