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Titel: Windenergie kann Flugverkehr nicht verdrängen
Behörde / Gericht: VG Koblenz
Datum: 30.04.2020
Aktenzeichen: 4 K 1139 – 19.KO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20005876 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 184

Windenergie kann Flugverkehr nicht verdrängen

- VG Koblenz, Gerichtsbescheid vom 30.04.2020 - 4 K 1139 - 19.KO -*

Leitsatz der Redaktion:

§ 22 Abs. 1 LuftVO vermittelt keine subjektiv-öffentlichen Rechte Dritter auf Berücksichtigung von spezifischen Nutzungsrechten, wie der Bau von Windkraftanlagen, sondern dient ausschließlich der Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

Die klagende GmbH beabsichtigt den Bau von drei Windenergieanlagen im Saarland nahe der rheinland-pfälzischen Grenze. Einen entsprechenden Antrag lehnte die zuständige saarländische Behörde unter anderem mit der…

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