Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zu beachtende Punkte bei der Bilanzerstellung nach BilMoG:
Datum: 01.11.2010
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Handelsrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 10000242 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2010, S. 264

Zu beachtende Punkte bei der Bilanzerstellung nach BilMoG:

  • Ingangsetzungsaufwendungen (nicht mehr zulässig).
  • Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (planmäßige Abschreibungen).
  • Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
  • Geänderte Wertuntergrenze bei Ermittlung von Herstellungskosten für Anlage- und Umlaufvermögen.
  • Änderung bei Verbrauchsfolgefiktionen (nur noch LiFo und FiFo).
  • Kein ARAP mehr für Zölle und Verbrauchsteuern.
  • Änderung des Ausweises von nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (nur noch auf Passivseite möglich).
  • Ansatz von eigenen Anteilen nur noch auf Passivseite.
  • Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen ist neu zu bilden.
  • Keine Instandhaltungsrückstellungen mehr für Zeit zwischen 4. und Ende des 12. Monats.
  • Kein Ansatz von Aufwandsrückstellungen.
  • Bei Rückstellungen zukunftsorientierte Verpflichtungsbewertung des notwendigen Erfüllungsbetrags.
  • Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
  • Erforderliche Zuführung aus Umstellung zu Pensionsrückstellungen bis spätestens 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15.
  • Bei Pensionsrückstellungen ohne Einzelbewertung auch durchschnittlicher Marktzinssatz für eine Laufzeit von 15 Jahren ansetzbar.
  • Bilanzorientiertes Temporary-Konzept bei latenten Steuern.
  • Passive latente Steuern bleiben passivierungspflichtig; Aktivierungswahlrecht bei aktiven latenten Steuern bleibt bestehen.
  • Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen bei Berechnung von aktiven latenten Steuern.
  • Gesonderter Ausweis latenter Steuern in der Bilanz.
  • Ausschüttungssperren bei gewissen Punkten (Rückstellungen, latente Steuern etc.)
  • Gesonderter Ausweis Abzinsung von Rückstellungen unter »Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge« bzw. »Zinsen und ähnliche Aufwendungen«.
  • Gesonderter Ausweis Aufwendungen und Erträge aus Umstellung auf BilMoG unter den Posten »außerordentliche Aufwendungen bzw. Erträge«.
  • Gesonderter Ausweis Aufwand und Ertrag aus Veränderung bilanzierter latenter Steuern unter dem Posten »Steuern vom Einkommen und Ertrag«.
  • Angaben zu einzelnen Verbindlichkeitsposten mit Laufzeit und Pfandrechten zwingend im Anhang.
  • Angabe von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften im Anhang, soweit sie für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
  • Angabe von Gründen für Annahme Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Firmenwert von mehr als fünf Jahren im Anhang.
  • Aufgeschlüsselte Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars im Anhang.
  • Angaben zu nicht auf beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten im Anhang.
  • Angaben zu nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Anhang.
  • Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
  • Angaben bei Bildung von Bewertungseinheiten im Anhang.
  • Angaben bei Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden im Anhang.
  • Angaben zu bestimmten Anteilen oder Anlageaktien im Anhang.
  • Bei Haftungsverhältnissen sind im Anhang die Gründe für Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme zu erläutern.
  • Aufgegliederter Gesamtbetrag, der einer Ausschüttungssperre unterliegt, im Anhang.
  • Angaben zu latenten Steuern im Anhang.
  • Angaben zu gewählten Beibehaltungs- und Übergangsregelungen aus Umstellung auf BilMoG im Anhang.

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