Titel: | Zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtschutzes bei einer Beschwerde gegen einen Netzentgelt-Genehmigungsbescheid |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 29.03.2007 |
Aktenzeichen: | VI-3 Kart 466/06 (V) |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000901 ebenso Heft 6/2007, S. 134 |
Zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtschutzes bei einer Beschwerde gegen einen Netzentgelt-Genehmigungsbescheid
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.3.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V) - Hat die Regulierungsbehörde einem Antrag auf Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a Abs. 3 EnWG nur teilweise entsprochen und verfolgte der Antragsteller die Genehmigung eines höheren Entgeltes mit der Beschwerde weiter, richtet sich der Eilrechtsschutz nach § 76 Abs. 3 S. l. i.V.m. § 72 EnWG. Bei den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 76 Abs. 3 S. 1 EnWG liegt es nahe, auf die zu § 123 VwGO entwickelten Grundsätze zurück. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.