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Titel: Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 28.11.2008
Aktenzeichen: – 11 W 29/08 (Kart) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 09000479 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2009, S. 208

Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas

- Beschluss des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 28.11.2008 - 11 W 29/08 (Kart) -

Klagt ein Gaslieferant gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben, braucht der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis, das gem. § 93 ZPO zur Kostenlast des Klägers führt, erst abgeben, nachdem durch geeignete Unterlagen oder durch ein Testat gemäß § 2 Absatz 6 Satz 3 KAV nachgewiesen ist, dass der Kläger niedrigere Konzessionsabgaben schuldet als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt.

Sachverhalt:

Die Klägerin beliefert Letztverbraucher über das Gasverteilnetz der…

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