Titel: | Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen) |
Datum: | 28.11.2008 |
Aktenzeichen: | – 11 W 29/08 (Kart) – |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Konzessionsabgaberecht, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 09000479 ebenso Heft 09/2009, S. 208 |
Zu den Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Konzessionsabgaben bei der Durchleitung von Gas
. . .- Beschluss des OLG Frankfurt, 1. Kartellsenat, vom 28.11.2008 - 11 W 29/08 (Kart) - Klagt ein Gaslieferant gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben, braucht der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis, das gem. § 93 ZPO zur Kostenlast des Klägers führt, erst abgeben, nachdem durch geeignete Unterlagen oder durch ein Testat gemäß § 2 Absatz 6 Satz 3 KAV nachgewiesen ist, dass der Kläger niedrigere Konzessionsabgaben schuldet als im Durchleitungsentgelt zugrunde gelegt. Sachverhalt:. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.