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Titel: Zum Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 3 EnWG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
Datum: 12.09.2019
Aktenzeichen: U 678 19 Kart
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 20005425

Zum Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 3 EnWG

OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - U 678 19 Kart

Leitsatz der Redaktion:

Der Kommune obliegt es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund der sie treffenden sekundären Darlegungslast, im Einzelnen darzulegen, auf welcher Grundlage sie ihre Auswahlentscheidung getroffen hat. Tut sie das nicht, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor. Die Kommune ist verpflichtet, die Bewertung der Angebote im Vergleich untereinander näher zu erläutern. Sie kann sich nicht pauschal auf die Pflicht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des obsiegenden Bewerbers berufen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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