Titel: | Zum Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichtabnahme von Strom wegen Netzengpasses |
Autor: | Brändle, RA Michael |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 16.01.2015 |
Aktenzeichen: | 7 U 42/14 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | EEG |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003512 ebenso Heft 6/2015, Seite 179 |
Zum Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichtabnahme von Strom wegen Netzengpasses
. . . - OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2015 - 7 U 42/14 - Leitsätze des Gerichts: Die vertragliche Vereinbarung einer über die Vorgaben des § 8 Abs.1 EEG (2012) hinausgehenden, den Vorbehalt des § 11 EEG ausschließenden Abnahmepflicht des Netzbetreibers ist gemäß § 4 Abs.2 S.1 EEG unwirksam. Der Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers nach § 12 Abs.1 EEG (2012) setzt keine ferngesteuerte Reduktion der Einspeisung voraus. Auch eine Drosselung der Anlage durch vom Netzbetreiber zur Verme. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.