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Titel: Zum Umfang der zu übertragenden Strom- und Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.04.2020
Aktenzeichen: EnZR 75/18
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 20005673

Zum Umfang der zu übertragenden Strom- und Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär

BGH, Urteil vom 07.04.2020 – EnZR 75/18

Leitsatz des Gerichts:

Ein Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet setzt voraus, dass die Anlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Versorgungsaufgaben nicht mehr wie der frühere Netzbetreiber erfüllen könnte, und die Leitungsanlage eine mehr als nur unwesentliche Funktion bei der örtlichen Versorgung hat.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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