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Titel: Zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 19.07.2011
Aktenzeichen: XI R 29/09 - XI R 29/10 - XI R 21/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG, EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001377 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2012, Seite 51

Zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage

- auf dem Dach eines anderweitig nicht genutzten Schuppens

- Urteil des BFH vom 19.7.2011 - XI R 29/09 -

Leitsätze:

  1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Schuppens, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der anderweitig nicht genutzt wird, nur im Umfang der unternehmerischen Nutzung des gesamten Gebäudes beanspruchen, vorausgesetzt diese Nutzung beträgt mindestens 10 Prozent.
  2. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei…
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