Titel: | Zur Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Sperrkassierern eines Energieversorgungsunternehmens |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 11.05.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 16/04 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 05001023 ebenso Heft 11/2005, Seite 262 |
Zur Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Sperrkassierern eines Energieversorgungsunternehmens
. . . - Urteil des BFH vom 11.5.2005 - VI R 16/04 - Sucht der Arbeitnehmer den Betrieb seines Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder auf, um von dort aus seine berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten anzutreten, so kann er Mehraufwendungen für Verpflegung nicht für die Dauer der Abwesenheit von seiner Wohnung, sondern erst ab Beginn seiner Auswärtstätigkeit außerhalb des Betriebes steuerlich geltend machen. Sachverhalt: D. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.