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Titel: Zur Bemessung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.10.2012
Aktenzeichen: EnVR 47/11 - Pumpspeicherkraftwerke II
Gesetz: StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002447 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 218

Zur Bemessung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Bei der Bemessung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist allein der Leistungspreis, nicht aber auch der Arbeitspreis zu reduzieren.

- Beschluss des BGH vom 9.10.2012 - EnVR 47/11 - Pumpspeicherkraftwerke II1 -

Sachverhalt:

[1] I. Die Betroffene, die drei Pumpspeicherkraftwerke betreibt, entnimmt für den Betrieb dieser Kraftwerke aus dem von der Antragstellerin betriebenen Höchstspannungsnetz Strom. Die Betroffene hat mit der Antragstellerin am 31. Januar 2008 eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt für die Stromentnahme der…

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