Titel: | Zur Berechnung der Gasnetzentgelte |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 24.10.2007 |
Aktenzeichen: | - VI- 3 Kart 8/07 (V) - |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Betriebswirtschaft |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 08000596 ebenso Heft 3/2008, S. 55 |
Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, vom 24. 10. 2007 - VI- 3 Kart 8/07 (V) - Die Anfechtungsbeschwerde gegen eine Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG ist nur dann zulässig, wenn der am Entgeltgenehmigungsverfahren der Regulierungsbehörde beteiligte Anfechtende durch die angefochtene Entscheidung auch materiell beschwert ist. An einer materiellen Beschwer fehlt es dem Netznutzer, weil die Netzentgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG weder in eine rechtlich geschützte Position des Netznutzers eingreift noch zu. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.