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Titel: Zur Berechnung der Netzentgelte und zum Begriff "gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr"
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.07.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 17/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 07000598 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2007, S. 242

Zur Berechnung der Netzentgelte und zum Begriff "gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr"

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.7.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) -

  1. Der gerichtlich überprüfbare Rechtsbegriff der »gesicherten Erkenntnisse über das Planjahr« nach § 3 Abs. 1 S. 5, 2. HS. StromNEV setzt weder voraus, dass die Kosten mit »an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« eintreten werden, noch genügt insoweit eine bloße »Vorhersehbarkeit«. Erforderlich, aber auch ausreichend sind bestimmte Tatsachen, die eine große Wahrscheinlichkeit für den Eintritt der Kosten in der Kalkulationsperiode ergeben.
  2. Gesicherte Erkenntnisse über das Planjahr können auch dann…
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