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Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 22.04.2008
Aktenzeichen: Kart W 3/07
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 09000381 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2009, S. 36

Zur Berechnung der Stromnetzentgelte

- Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.4.2008 - Kart W 3/07 -

  1. Ausgangswert der kalkulatorischen Abschreibungen von Altanlagen sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, nicht der Sachzeitwert bei Übernahme der Anlagen durch den Netzbetreiber. Bei Anlagegütern, deren Errichtung zeitlich vor ihrer erstmaligen Bewertung in DM liegt, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Rückrechnung mittels Preisindizes zu ermitteln. Sich aus Eigentumsveränderungen ergebende Wertveränderungen bleiben unbeachtet.
  2. Bauzeitzinsen, die von dem Netzverkäufer nicht…
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