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Titel: Zur Doppik in Deutschland und zur Harmonisierung durch EPSAS in Europa
Behörde / Gericht: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 29.03.2019
Gesetz: EPSAS
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Rechnungswesen
Dokumentennummer: 19005198

Zur Doppik in Deutschland und zur Harmonisierung durch EPSAS in Europa

IDW-Positionspapier vom 29.03.2019

Zusammenfassung der Redaktion:

Seit 2011 gibt es seitens der Europäischen Kommission Bestrebungen, auf europäischer Ebene die öffentliche Rechnungslegung der EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Ziel ist, europäische Rechnungslegungsstandards für Gebietskörperschaften zu entwickeln, die eine periodengerechte Abbildung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen. Als Ausgangspunkt für die noch zu entwickelnden EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) sollen die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) dienen, die dann an europäische Bedürfnisse angepasst werden.

Deutschland spielt in diesem Zusammenhang eine Sonderrolle und hat in der Kernverwaltung auf Bundesebene noch nicht von der zahlungsorientierten Kameralistik auf eine Rechnungslegung nach doppischen Grundsätzen umgestellt, obwohl das Haushaltsgrundsätzegesetz seit 2010 diese Möglichkeit eröffnet. Dafür wurden in Anlehnung an das HGB die Standards staatlicher Doppik entwickelt.

Das IDW plädiert für eine Einführung der Doppik in der Form von EPSAS für die öffentliche Hand und begründet dies ausführlich in ihrem Positionspapier.

Bitte das Positionspapier über unten stehenden Link öffnen.

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