Titel: | Zur Fälligkeit von Abschlagsforderungen nach § 60 Abs. 1. S. 4 EEG 2014 |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Stuttgart (Baden-Württemberg) |
Datum: | 01.02.2018 |
Aktenzeichen: | 2 U 104/17 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | EEG, Handelsrecht, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 18004930 ebenso Heft 11/2018, Seite 334 |
Zur Fälligkeit von Abschlagsforderungen nach § 60 Abs. 1. S. 4 EEG 2014
. . . - OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2018 - 2 U 104/17 -* Leitsatz des Gerichts: Abschlagsforderungen gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 EEG 2014 werden erst nach Zugang eines Zahlungsverlangens und Ablauf eines angemessenen Zeitraumes zur Prüfung und Ausführung der Zahlung fällig. Sachverhalt (Zusammenfassung): Die Beklagte ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Für die Abrechnung der EEG-Umlage, die sie an den klagenden Übertra. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.