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Titel: Zur Genehmigung einer Umstrukturierungsmaßnahme i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.03.2014
Aktenzeichen: VI-3 Kart 52/13 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 14003033 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 241

Zur Genehmigung einer Umstrukturierungsmaßnahme i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2014 - VI-3 Kart 52/13 (V) -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Ersatzbeschaffung kann eine Umstrukturierungsmaßnahme im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV sein. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV erweitert insoweit den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 S. 1 ARegV.
  2. Eine Umstrukturierungsmaßnahme im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV ist auch dann genehmigungsfähig, wenn die Maßnahme weder auf einer Änderung eines technischen Standards noch einer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung beruht.
  3. Eine Maßnahme kann auch dann »grundlegend«…
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