Titel: | Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) |
Datum: | 13.06.2007 |
Aktenzeichen: | VIII ZR 36/06 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000922 ebenso Heft 8/2007, S. 192 |
Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB
. . . Urteil des BGH vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 -* Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen. Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer von der Beklagten vorgenommenen Erhöhung der Gaspreise zum 1. Oktober 2004. Die Beklagte versorgt Endverbraucher im Bereich der Stadt Heilbronn mit Erdgas. Der Kläger ist Tarifgaskunde. Am 30. September 2004 gab die. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.