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Titel: Zur Netzkostenbefreiung stromentensiver Unternehmen - § 19 StromNEV-Umlage-Urteil
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.03.2013
Aktenzeichen: VI-3 Kart 65/12 (V)
Gesetz: StromNEV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002444 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2013, Seite 217

Zur Netzkostenbefreiung stromentensiver Unternehmen - § 19 StromNEV-Umlage-Urteil

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.3.2013 - VI-3 Kart 65/12 (V)1 -

Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig, Az: EnVR 21/13

  1. Ändert der Gesetzgeber eine Rechtsverordnung, muss die Änderung mit den weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen in einem sachlichen Zusammenhang stehen und sich im Rahmen der delegierten Verordnungsermächtigung halten.
  2. Der Verordnungsgeber ist nach § 24 Satz 1 Nr. 3 EnWG nur ermächtigt, in der Stromnetzentgeltverordnung neben der Methode zur Bestimmung der Entgelte Regelungen hinsichtlich der Genehmigung (oder Untersagung) individueller Netznutzungsentgelte…
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