Titel: | Zur Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber |
Autor: | Wolf, LL.M.oec., RA Dr. Thomas |
Behörde / Gericht: | Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) |
Datum: | 06.10.2015 |
Aktenzeichen: | EnVR 18/14 – Stadtwerke Schwerte GmbH |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 16003781 ebenso Heft 3/2016, Seite 85 |
Zur Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber
. . . - BGH, Urteil vom 06.10.2015 - EnVR 18/14 - Stadtwerke Schwerte GmbH -* Leitsätze des Gerichts: Bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber sind auf Antrag eines der beteiligten Netzbetreiber gemäß § 26 Abs. 2 ARegV die Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde in eigener Verantwortung neu festzulegen. Für die Neufestlegung der Erlösobergrenzen ist in entspre. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.