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Titel: Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: XI R 10/17
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005676

Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

BFH, Urteil vom 22.01.2020 – XI R 10/17

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt.
  2. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.
  3. Eine Rechnung ist auch dann »unzutreffend« i.S.d. § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b UStDV, wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten vollständig rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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