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Titel: Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung
Behörde / Gericht: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Datum: 20.04.2006
Aktenzeichen: 5/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 07000792 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 13

Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung

- Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20.4.2006 - 5/06 -

  1. Der Anschluss- und Benutzungszwang stellt aus Gründen der Volksgesundheit eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsrechte dar.
  2. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die öffentliche Wasserversorgung als Selbstverwaltungsaufgabe öffentliche Aufgabe ist und im Falle der Wahrnehmung des Anschluss- und Benutzungszwangs hoheitliche Aufgabe.
  3. Die hierdurch entstehende gewisse Monopolisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht…
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