Titel: | Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 16.07.2008 |
Aktenzeichen: | VI-3 Kart 209/07 (V) |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 08000761 ebenso Heft 12/2008, S. 286 |
Zur Wirksamkeit der Festlegung »Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)« der Bundesnetzagentur
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.7.2008, VI-3 Kart 209/07 (V) - Beim Erlass einer Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 42 Abs. 7 Nr. 4 GasNZV muss die Regulierungsbehörde die in § 43 Abs. 1 S. 1 GasNZV aufgeführten Zwecke berücksichtigen. Dem ist Genüge getan, wenn die Festlegung im Ergebnis zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs und/oder eines oder mehrerer der in § 1 Abs. 1 EnWG genannten Zwecke beiträgt. Weder muss die Festlegung einen bestimmten Erfolg erwarten lassen, noch muss sie allen Zweck. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.