Titel: | Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG) |
Datum: | 27.11.2019 |
Aktenzeichen: | 9 C 6.18 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Steuerrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005582 ebenso Heft 1/2020, Seite 26 |
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
. . .- BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 6.18 -* Leitsatz der Redaktion: Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. Aus der Pressemitteilung des BVerwG: Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schle. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.