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Titel: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 27.11.2019
Aktenzeichen: 9 C 6.18
Gesetz: Zweitwohnungssteuer
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 20005418

Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 – 9 C 6.18

Leitsatz der Redaktion:

Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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