Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Vereinbarkeit der GasNEV mit dem EnWG, Tagesneuwerte, Eigenkapitalverzinsung bei Grundstücken, keine nachträgliche Anpassung des Effizienzwertes im vereinfachten Verfahren
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.04.2017
Aktenzeichen: EnVR 17/16 – Stadtwerke Werl GmbH
Gesetz: GasNEV, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18002105

Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Vereinbarkeit der GasNEV mit dem EnWG, Tagesneuwerte, Eigenkapitalverzinsung bei Grundstücken, keine nachträgliche Anpassung des Effizienzwertes im vereinfachten Verfahren

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 – EnVR 17/16 – Stadtwerke Werl GmbH

Leitsätze des Gerichts:

  1. § 6a Abs. 1 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.
  2. Grundstücke sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 GasNEV stets zu historischen Anschaffungskosten anzusetzen.
  3. Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.
  4. Der gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV für das vereinfachte Verfahren zu ermittelnde Effizienzwert unterliegt keinen nachträglichen Anpassungen.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche