Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes – Sachlicher Anwendungsbereich des Passivierungsverbots nach § 5 Abs. 2a EStG 2002 (Urteil)
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 06.02.2013
Aktenzeichen: – I R 62/11 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Gewerbesteuer, Handelsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 13002388 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2013, Seite 190

Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes – Sachlicher Anwendungsbereich des Passivierungsverbots nach § 5 Abs. 2a EStG 2002 (Urteil)

- Urteil des BFH vom 6.2.2013 - I R 62/111 -

  1. Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften (hier: nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 SächsKAG für die Nutzungsentgelte im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung) in der folgenden Kalkulationsperiode auszugleichen (Rückgabe der Kostenüberdeckung durch entsprechende Preiskalkulation der Folgeperiode), liegt eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit vor.
  2. Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG 2002 setzt voraus, dass sich der Anspruch des Gläubigers nur auf künftiges Vermögen…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche