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Titel: Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung
Behörde / Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 25.11.2014
Aktenzeichen: 6 O 37/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 15003379 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 51

Zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber Netzbetreiber bei Umrüstung einer PV-Anlage nach der Systemstabilitätsverordnung

- LG Mainz, Urteil vom 25.11.2014 - 6 O 37/14 -

Berufung eingelegt; OLG Koblenz, Az. 12 U 1396/14

Sachverhalt:

Die Klägerin, die eine Photovoltaikanlage betreibt, begehrt von der Beklagten die Vergütung von 86.731 kWh eingespeistem Strom für das Jahr 2013 im Gegenwert von 12.192,60 €. Die Parteien streiten darum, ob die Voraussetzungen zur Vergütung des in dem begehrten Zeitraum erzeugten eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorlagen.

Aufgrund einer Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von…

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