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Titel: Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft; Folgen aus dem BFH-Urteil I R 52/13 vom 25. März 2015
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 08.02.2016
Aktenzeichen: IV C 2 – S 2706/14/10001, DOK 2016/0129158
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 16003825 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2016, Seite 119

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft; Folgen aus dem BFH-Urteil I R 52/13 vom 25. März 2015

- BMF, Schreiben vom 08.02.2016 - IV C 2 - S 2706/14/10001, DOK 2016/0129158 -

Der Bundesfinanzhof1 hat mit dem Urteil I R 52/13 vom 25. März 2015, BStBl 2016 II S. XXX, das die Streitjahre 2002 bis 2007 betraf, u.a. entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des Urteils für die…

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