Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand durch § 2b UStG


Teil 1
Montag, 14. Dezember 2020 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20201214
Teil 2
Dienstag, 15. Dezember 2020 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20201215

Mit dem neuen § 2b UStG kommt es bei der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu einer grundlegenden Änderung und massiven Ausweitung der Steuerpflicht.

Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich seit dem 01. Januar 2017. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis längstens 31. Dezember 2022 sollte sinnvoll genutzt werden, um die Umsetzung der Neuerungen (u.a. Einnahmeninventur, IT-Anpassung, Vertragsanpassungen etc.) weiter vorzubereiten und sich aus der gesetzlichen Änderung ergebende Vorteile für die Kommune zu identifizieren.

Das Seminar gibt einen dezidierten Überblick über die einzelnen Regelungen des § 2b UStG, den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf, die Chancen und Risiken sowie die noch offenen Fragen. Der Referent gibt konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Rechtslage. Die Teilnehmer lernen die Neuregelung des § 2b UStG mit den Auswirkungen auf die vielfältigen Aufgabenfelder bei den kommunalen Gebietskörperschaften kennen. Sie erfahren, wie der Übergang der Besteuerung geordnet ablaufen kann.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 125,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Veranstaltungsteil. Bei Buchung der gesamten Veranstaltung gewähren wir eine Ermäßigung von 5%. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%.

Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

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