Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

BNetzA-Festlegungen zu § 6b EnWG - Überblick und regulatorische Auswirkungen

Referenten:
StB Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Dobler, Rödl & Partner, Nürnberg
WP/StB Dipl.-Betriebswirt (FH) M.Sc. Jean Winkelmann, Rödl & Partner, Nürnberg

Mittwoch, 21. Juli 2021 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20210721

Die Beschlusskammern 8 und 9 haben Ende November 2019 die endgültigen Festlegungen für Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern auf der BNetzA-Internetseite veröffentlicht (BK9-613-1-613-5 sowie BK8-19-00002_A bis BK8-19-00006_A). Damit verbunden sind erhebliche Anpassungsprozesse, die bei der Erstellung der Jahresabschlüsse zu beachten sind.

Die Vorgaben sind verbindlich für Bilanzstichtage ab dem 30. September 2020 anzuwenden. Zunächst werden alle Unternehmen in der unmittelbaren oder mittelbaren Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zur Umsetzung der Festlegungen verpflichtet. Zahlreiche Landesregulierungsbehörden sind diesem Beispiel gefolgt und haben weitestgehend gleichlautende Festlegungen getroffen.

Was sind nun die Kernforderungen der Festlegungen:

  • Energiespezifische Dienstleistungen im Konzernverbund sind auf Ebene des Leistungserbringers in einem Tätigkeitsabschluss zu erfassen
  • Ausweis von Verrechnungs- und Saldierungspositionen auf Ebene des Netzbetreibers
  • Zusätzliche Anhangangaben zum Tätigkeitsabschluss
  • Umfangreiche „davon-Angaben“ bei Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz auf Ebene des Netzbetreibers

Was die BNetzA verfolgt, ist klar erkennbar: „Der gläserne Netzbetreiber“. Es sollen insbesondere unternehmens- wie auch konzerninterne Verrechnungspositionen beziffert werden. Im Vorfeld der Kostenprüfungen für die Basisjahre 2020/2021 gilt es nun, die Vorgaben auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und mögliche Gestaltungsspielräume für die Optimierung des Kostenniveaus optimal zu nutzen. Oder aber auch: Fallstricke zu vermeiden, die sich nachteilig auf die zukünftigen Erlösobergrenzen auswirken.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 135,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

Anmeldung

Am einfachsten melden Sie sich über unser Anmeldeformular zu den Seminaren an. Sie können sich aber auch per Fax oder schriftlich anmelden. Den Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls am Ende der jeweiligen ausführlichen Seminarbeschreibung. Zur Dokumentation Ihrer Fortbildung erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche