Aktuelle Praxisfragen zum EEG 2023
RA Wolfdieter v. Hesler, Höch und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Dortmund
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 abermals erheblich novelliert - EEG 2023.
Schon im 2. Halbjahr 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft und das EEG förderrechtlich teilweise überarbeitet. Die entsprechenden Änderungen stehen - soweit sie die Anlagenförderung betreffen - noch unter beihilferechtlichem Vorbehalt und sind für 2022 voraussichtlich zur Jahresabrechnung im Februar 2023 erstmals umzusetzen.
Fördervoraussetzungen und -modalitäten wurden insbesondere für Solaranlagen, Windenergie und Biomasse teilweise erheblich geändert. Das System der Pönalisierung wurde vollständig neu gefasst. Daneben wurde die kommunale Beteiligung ausgeweitet und die „Bürgerenergie“ feiert fröhliche Urstände.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.