Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Handelsrechtliche Behandlung von Energielieferverträgen vor dem Hintergrund steigender Beschaffungspreise im Kontext der Energiekrise

Referent:
WP/StB Dipl.-Kfm. Uwe Deuerlein, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Nürnberg

Donnerstag, 20. Oktober 2022 von 10:00 bis 12:00, Nr. 20221020

Die Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten - seit dem 3. Quartal 2021 - war zu Beginn des Jahres 2022 Gegenstand zahlreicher Veranstaltungen, um diese Fragestellungen vollumfänglich im Jahresabschluss 2021 abbilden zu können. Bei diesen Bewertungen waren alle Marktteilnehmer davon ausgegangen, dass es keinerlei Lieferengpässe geben würde.

Mit Zuspitzung der bereits vorher schwelenden Ukraine-Krise am 24. Februar 2022 standen die Märkte vor der Herausforderung, neben der Preisentwicklung auch noch auf eine mögliche Nichtverfügbarkeit reagieren zu müssen. Nachdem der erste Schock überwunden war und zumindest die Gaslieferungen relativ konstant erfolgten, kam es durch die Verringerung und den aktuell vollständigen Stopp der Lieferungen über Nord Steam 1 zu einem deutlichen Anstieg der Gaspreise, die auch wegen der Merit-Order im Kraftwerksbereich auf die Strompreise durchgeschlagen haben.

Die Politik möchte gegensteuern, so dass mittelfristig die Strompreise wieder sinken und auch über alternative Lieferwege mehr Erdgas zur Verfügung steht, um die Preise abzusenken. Trotz dieser Erwartung müssen Versorgungsunternehmen ihren Lieferverpflichtungen nachkommen, auch wenn die Angebotsseite für die Jahre 2024 und 2025 aktuell sehr dünn aufgestellt ist.

Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Lieferverträge sowie die auf die Kunden abwälzbaren Kosten werden die Versorgungsunternehmen in den nächsten Jahren erheblich beschäftigen.Damit besteht eine vertriebliche Aufgabe auch darin, die weiteren Entwicklungen zu prognostizieren und entsprechende Preisentscheidungen zu treffen. Während diese Sachverhalte im ersten Schritt in vielen Unternehmen „nur“ von der Vertriebsseite bearbeitet wurden, zeigt sich nun, dass sich auch über die Kostenentwicklungen und die möglichen weiteren Verwerfungen Unterdeckungen ergeben, die handelsrechtlich als Drohverlustrückstellungen zu erfassen sind.

Daher müssen von den Unternehmen jetzt die Grundsatzfragen zur Anwendung des ÖFA 3 sowie die Möglichkeit von Saldierungen mit anderen Augen als in der Vergangenheit betrachtet werden. Auch das Thema Liquidität wird vor diesem Hintergrund eine zunehmende Bedeutung erfahren.

Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 165,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.

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