
Die Solaranlage im EEG 2023
RA Wolfdieter v. Hesler, Höch und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Essen
Solaranlagen stellen neben den Windenergieanlagen die wichtigste Säule der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dar.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 abermals erheblich novelliert - EEG 2023. Schon vor dem Inkrafttreten wurde die Novelle mehrfach überarbeitet. Nunmehr sind die entsprechenden Änderungen in der Praxis umzusetzen.
Fördervoraussetzungen und -modalitäten wurden insbesondere für Solaranlagen teilweise erheblich geändert. Auch das Bauplanungsrecht wurde zur Ausweitung der Flächenkulisse überarbeitet. Daneben wurde die kommunale Beteiligung ausgeweitet und die „Bürgerenergie“ feiert fröhliche Urstände.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 185,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.