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Titel: Beitragspflicht von großflächigen Gewächshäusern sowie Möglichkeit der Gewährung einer Stundung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 09.02.2023
Aktenzeichen: 20 ZB 22.2367, 20 ZB 22.2415
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083516 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2023, Seite 48

Beitragspflicht von großflächigen Gewächshäusern sowie Möglichkeit der Gewährung einer Stundung

– VGH Bayern, Beschluss vom 09.02.2023 – 20 ZB 22.2367, 20 ZB 22.2415 –

Leitsätze der Redaktion:

Die Flächen der Gewächshäuser sind durch eine Wasserversorgungsanlage erschlossen und erfahren durch sie einen entsprechenden beitragspflichtigen Vorteil. Den durch die Beitragspflicht für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke verursachten Härten kann im Einzelfall mit der Möglichkeit der Gewährung einer Stundung nach Art. 13 Abs. 3 Satz 1 KAG i.V.m. § 222 AO begegnet werden.

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG können Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten…

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