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Titel: Keine Steuerpflicht von Ablösezahlungen beim Ausscheiden aus dem Umlageverfahren öffentlicher Zusatzversorgungseinrichtungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.09.2005
Aktenzeichen: VI R 32/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer: 06000751 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2006, Seite 140

Keine Steuerpflicht von Ablösezahlungen beim Ausscheiden aus dem Umlageverfahren öffentlicher Zusatzversorgungseinrichtungen

- Urteil des BFH vom 14.9.2005 - VI R 32/04 -

Vorbemerkung der Redaktion:

Mit nachstehend abgedrucktem Urteil hat der BFH entschieden, dass sog. Sanierungsgelder, die hier eine kirchliche Zusatzversorgungskasse aufgrund der Umstellung ihrer Finanzierung vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren erhoben hat, steuerfrei sind.

Angesichts der demographischen Entwicklung werden Versorgungssysteme, die auf dem Umlageverfahren beruhen, immer mehr in Frage gestellt. Beim Übergang auf das Kapitaldeckungsverfahren entstehen aber zwangsweise Finanzierungslücken, die durch…

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