Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Besteuerung von Kohle
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 27.10.2006
Aktenzeichen: III A1 – V 9905/05/0001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Energie(wirtschafts)recht, Energiesteuer
Dokumentennummer: 07000808 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2007, S. 40

Besteuerung von Kohle

- Schreiben des BMF vom 27.10.2006 - III A1 - V 9905/05/0001 -

Zu § 1 EnergieStG

(Steuergebiet, Energieerzeugnisse)

Aktivkohle der KN 38 02 ist weder ein Energieerzeugnis nach § 1 Abs. 1 noch nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes.

Zu § 31 EnergieStG (Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis)

Es bestehen keine Bedenken, dass das für den Geschäftssitz zuständige Hauptzollamt nach § 23 Abs. 2 AO einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten nach § 12 AO im Steuergebiet auf Antrag eine Sammelerlaubnis nach § 31 Abs. 4 des Gesetzes erteilt.

Hinsichtlich des Verfahrens bitte ich…

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