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Titel: Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2005, VR 54/02
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 20.03.2007
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7243/07/0002
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 07000931 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 199

Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2005, VR 54/02

- Schreiben des BMF vom 20.3.2007 - IV A 5 - S 7243/07/0002 -

Mit Urteil vom 12. Mai 2005, V R 54/021, hat der BFH entschieden, dass die Verabreichung eines Heilbads i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen muss. Hiervon könne bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie diene regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder…

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