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Titel: Zur Berechnung der Stromnetzentgelte
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 26/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000613 ebenso Haft 5/2008, S. 116

Zur Berechnung der Stromnetzentgelte

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07 (V) -

  1. Die Bundesnetzagentur ist an Beschwerdeverfahren, die eine Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde betreffen, jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 2 EnWG zu beteiligen, damit eine einheitliche Gesetzeshandhabung gewährleistet wird.
  2. Das Verbot von Abschreibungen unter Null tangiert den Schutzbereich der Eigentumsgarantie nicht und schränkt auch die durch Art. 12 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Netzbetreiber nicht unzulässig ein.
  3. Die Anwendung des § 6 StromNEV auf…
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