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Titel: Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns eines Betriebes gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebes - Berücksichtigung eines Verlustvortrages bei der Trägerkörperschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 23.01.2008
Aktenzeichen: I R-18/07
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 08000675 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2008, S. 217

Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns eines Betriebes gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebes - Berücksichtigung eines Verlustvortrages bei der Trägerkörperschaft

- Urteil des BFH vom 23.1.2008 - I R-18/07 -

  1. Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.
  2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einen Betrieb…

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